Wahlärztin


Ein Wahlarzt oder eine Wahlärztin ist nicht unmittelbar vertraglich an eine Krankenkasse gebunden.

Somit unterliegt er/sie auch keinerlei Einschränkungen oder Vorgaben seitens einer Krankenkasse.

Für Beratungsgespräche ist deshalb ausreichend Zeit.

 

Eine Abrechnung über die e-card ist nicht möglich. Sie müssen das ärztliche Honorar für die Behandlung zunächst selbst begleichen. Jedoch können Sie die Honorarnote mit Ihrer Zahlungsbestätigung bei der für Sie zuständigen Krankenkasse einreichen und erhalten 80 % des Krankenscheinwertes erstattet.

 

Das sind für gynäkologische Untersuchungen bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) derzeit ca. 20-30 Euro (je nach Bestandteilen der Untersuchung), für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen deutlich mehr. Für Ultraschall über die Scheide (Vaginalultraschall) bezahlen Sie immer selbst, da dieser keine Krankenkassenleistung der WGKK darstellt.

 

Von den sogenannten „Kleinen Kassen“ bekommen Sie mehr zurückerstattet, z.B. auch einen Anteil der Kosten für den Vaginalultraschall.